Darlehen zur Finanzierung des Studienabschlusses
Für die Endphase des Studiums bietet die Hessische Darlehenskasse deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit, ein Darlehen für max. 2 Semester in Anspruch zu nehmen.
Ein Darlehen aus dem Härtefonds des Deutschen Studentenwerks steht auch ausländischen Studierenden für die Abschlussphase zur Verfügung.
Allgemeine Richtlinien für die Vergabe von langfristigen Studiendarlehen
1. Den Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit an den Universitäten und den Kunst- und Fachhochschulen des Landes Hessen können zum Abschluss des Studiums langfristige Studiendarlehen gewährt werden. Studiendarlehen erhalten nur solche Studierende, die ein ordnungsgemäßes Studium nachweisen. Die Darlehen werden nur für Aufwendungen gegeben, die zur weiteren Durchführung des Studiums und zur Ablegung der Abschlussprüfung (auch Promotion) notwendig sind, nicht dagegen zur Tilgung bestehender Verbindlichkeiten oder für sonstige studienfremde Ausgaben.
2. Das Darlehen darf den Betrag von 2.301,-- € nicht übersteigen.
3. Teilbeträge werden grundsätzlich für ein Semester bewilligt und in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Auszahlung beginnt mit dem Abschluss des Darlehensvertrages und endet spätestens mit dem auf die Beendigung der Prüfung folgenden Monat. Der Darlehensnehmer hat dem für ihn zuständigen Studentenwerk den Abschluss der Prüfung anzuzeigen.
4. Für die im Zusammenhang mit den Darlehensverträgen auftretenden Fristen wird in der Schuldurkunde ein Stichtag festgesetzt, der auf die Auszahlung der letzten Darlehensrate folgt. Dieser Stichtag gilt für alle Darlehensverträge des einzelnen Darlehensnehmers.
5. Die Studiendarlehen werden zinslos gewährt.
6. Rückzahlungen:
- Rückzahlungen erfolgen in fünf gleichen Jahresraten. Die erste Rate ist fällig drei Jahre nach dem festgelegten Stichtag, jedoch nicht früher als ein Jahr nach dem letzten zur Berufsausübung berechtigenden Examen.
- Rückstand mit einer Rate über vier Wochen begründet die sofortige Fälligkeit des gesamten Darlehens(Rest)- Betrages. Maßgebend für die Zahlung ist der Tag des Eingangs.
- Frühere Rückzahlungen sind jederzeit in jeder Höhe möglich.
- In Sonderfällen können abweichende Rückzahlungstermine festgelegt werden.
7. Der Darlehensnehmer hat kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Studentischen Darlehnskasse Hessen.
8. Die Geschäftsstelle der Darlehnskasse in Frankfurt am Main zieht die Darlehen ein. Für dieses Inkasso und sämtliche damit vorher und nachher verbundenen Arbeiten zahlt der Darlehensnehmer eine Verwaltungsgebühr von 8 % der gesamten Darlehenssumme. Diese Verwaltungsgebühr wird bei der Auszahlung der ersten Rate vom zuständigen Studentenwerk einbehalten. Kosten für die Ermittlung des Aufenthaltes des Darlehensschuldners, Mahn- und Gerichtskosten sind nicht mit den genannten 8 % Verwaltungsgebühren abgegolten. Sie werden gesondert erhoben. Die zur Ermittlung des Aufenthaltes erforderlichen Anfragen werden jeweils mit 26,-- € berechnet zuzüglich der tatsächlich von den Einwohnermeldeämtern berechneten Gebühren. Die Kosten für die 1. Mahnung werden mit 10,-- € und diejenigen einer 2. Mahnung mit 15,-- € berechnet. Die Studentische Darlehnskasse Hessen ist aus den Schuldurkunden alleinberechtigt.
9. Die Darlehen werden sofort zur Rückzahlung fällig, wenn der Darlehensnehmer
- strafweise von allen Hochschulen des Landes Hessen vom Studium ausgeschlossen wird;
- das Darlehen nicht zu Studienzwecken verwendet;
- das Studium ohne Ablegung einer Abschlussprüfung abbricht;
- das Studium länger als zwei Jahre unterbricht;
- eine Änderung seiner maßgebenden Anschrift der Geschäftsstelle in Frankfurt am Main nicht unverzüglich mitteilt;
- vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, die für die Bewilligung des Darlehens von wesentlicher Bedeutung waren;
- die Fortsetzung des Studiums nicht zum jeweilig festgesetzten Termin nachweist, oder
- wenn über das Vermögen des Darlehensnehmers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.
10. Bei Fälligkeit nach Ziffer 6b und Ziffer 9 werden Zinsen in Höhe von 8 % erhoben.
11. Der Antrag auf Studiendarlehen ist unter Verwendung des dort erhältlichen Vordrucks an das zuständige Studentenwerk zu richten.
12. Die Darlehen werden gegen Sicherheitsleistungen gewährt.
13. Über das Darlehensgesuch entscheidet das zuständige Studentenwerk im Namen der Studentischen Darlehnskasse Hessen. Einer Begründung seiner Entscheidung bedarf es nicht. Der Antragsteller erhält schriftlichen Bescheid.
Seit der Einführung der Studiengebühren ist ein nur schwer überblickbarer Markt für Studienkredite entstanden. Die Voraussetzungen und die Aus- und Rückzahlungskonditionen unter- scheiden sich stark. Daneben gibt es Studienbeitrags- oder -abschluss- darlehen, Studienfonds und Bildungskredite. Der Ratgeber Studienfinanzierung von studilux hilft Dir, die passende Finanzierung für Dich zu finden.
Welche Studienkredite gibt es?
Der Studienabschnitt, in dem Du Dich befindest, ent- scheidet mit, ob ein Studienkredit für die Finanzierung Deines Studiums geeignet ist - und wenn ja, welcher. Je nach Studienabschnitt gibt es nämlich Studienkredit-Angebote, die Deine Situation im Studium am besten berücksichtigen. Viele Kreditgeber stellen auch Anforderungen hinsichtlich der Leistung, die Du bei der Kreditaufnahme vorweisen musst.
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