Das Studiendarlehen
Worum handelt es sich bei dem Studiendarlehen, das wir Ihnen anbieten?
Seit dem Sommersemester 2007 werden an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg und an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (vormals: Berufsakademien) Studiengebühren erhoben. Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihr Studium erfolgreich und ohne zusätzliche Arbeitsbelastung aufzunehmen oder fortzusetzen. Hierzu bieten wir Ihnen ein Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren an. Dieses Darlehen ist vollkommen unabhängig von Ihrem Studienfach und Ihrer derzeitigen Zahlungsfähigkeit.
Was sind Ihre Vorteile?
Unser Angebot zur Finanzierung Ihrer Studiengebühren bietet Ihnen viele Vorteile:
- Sie zahlen keine Bearbeitungspauschale, was bei anderen Banken durchaus üblich ist.
- Sie können das Darlehen während des Studiums kündigen.
- Sie können jederzeit Sondertilgungen in Höhe von mindestens 50 Euro je Überweisung leisten.
- Während Ihres Studiums und der folgenden zweijährigen Karenzzeit müssen Sie keine Zahlungen leisten.
- Auch die Zinsen, die in dieser Zeit anfallen, müssen Sie erst nach Ablauf der Karenzzeit bezahlen. Hierfür berechnen wir Ihnen keine Zinseszinsen.
- Die Rückzahlung beginnt in der Regel erst 2 Jahre nach Ende Ihres Studiums (Karenzzeit), damit Sie erfolgreich in das Berufsleben einsteigen können.
- Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, verschieben wir den Beginn der Rückzahlung.
- Wenn Sie BAföG erhalten haben, berücksichtigen wir dies. Ihr BAföG-Darlehen und Ihr Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren werden zusammengerechnet. Wenn der Betrag 15.000 Euro überschreitet, wird Ihnen die Summe erlassen, die über dieser Grenze liegt.
- Es gilt die im Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) festgelegte Zinsobergrenze. Sie beträgt derzeit 5,50 Prozent p. a.
Wie hoch ist der jährliche Zinssatz?
Für die Zinsperiode vom 01.11.2009 bis 30.04.2010 beträgt der Zinssatz 3,904 Prozent p. a.
Bei einer Studiendauer von 9 Semestern ergibt sich ein anfänglicher effektiver Zinssatz von 3,78 Prozent p. a.
Der effektive Jahreszins gibt Auskunft über Ihre wirkliche finanzielle Belastung. Er beinhaltet auch noch alle übrigen Kosten des Kredits. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um eine Pauschale für Verwaltungs- oder Bearbeitungskosten.
Beispielrechnung:
Dieses Berechnungsbeispiel ist kein verbindliches Angebot.
Bei der Berechnung sind wir davon ausgegangen, dass der anfängliche effektive Jahreszins über die gesamte Laufzeit unverändert bleibt. Tatsächlich gilt dieser Zinssatz jedoch nur solange bis der Nominalzinssatz angepasst wird.
| Beispielrechnung | |
|---|---|
| Darlehensberechtigende Semester | 9 |
| Darlehensbetrag je Semester | 500,- EUR |
| Darlehenssumme | 4.500,- EUR |
| Anfänglicher effektiver Jahreszins | 3,78 % p. a. |
| Auszahlungsdauer | 9 Semester |
| Karenzzeitdauer | 2 Jahre |
| Tilgungsdauer bei Rate 100,00 EUR | 58 Monate |
| Gesamtbelastung | 5.783,86 EUR |
Das Darlehen wird ab Auszahlung der jeweiligen Studiengebührenrate verzinst. Die Zinsen werden aus dem jeweiligen Darlehenssaldo berechnet. Bis zum Beginn der Rückzahlungsphase müssen Sie aber keine Zahlungen leisten.
Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis der Methode actual/360. Bei dieser Methode werden die Zinsen folgendermaßen berechnet: Grundlage ist die tatsächliche Anzahl der in die betreffende Zinsperiode fallenden Tage. Die Summe dieser Tage wird dann durch 360 dividiert.
Wissenswertes zu dem Darlehen
Was sind die Voraussetzungen für das Darlehen?
Sie erhalten das Darlehen nur, wenn die Hochschule feststellt, dass Sie Anspruch auf die Finanzierung der Studiengebühren haben. Die Kriterien, nach denen die Hochschule dies entscheidet, sind im Landeshochschulgebührengesetz festgelegt. Die Hochschule stellt Ihnen einen sogenannten Feststellungsbescheid aus. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Wie lange läuft der Darlehensvertrag?
- Die Laufzeit Ihres Darlehensvertrags ergibt sich aus der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs (abzüglich Vorstudienzeiten),
- vier Toleranzsemestern,
- der Karenzzeit,
- Ihrer individuellen Rückzahlungsphase.
Wie und wie lange wird das Darlehen ausgezahlt?
Das Darlehen wird in Raten von 500 Euro pro Semester ausgezahlt. Die Semesterrate wird von uns direkt an die Hochschule überwiesen.
Die Dauer der Zahlungen ist abhängig von der Anzahl der Semester, für die Sie das Darlehen erhalten. Hierbei handelt es sich maximal um Ihre Regelstudienzeit zuzüglich vier Toleranzsemester. Die Anzahl der darlehensberechtigenden Semester wird von der Hochschule festgelegt.
Bitte beachten Sie:
Unser Darlehensvertrag ist immer auf die gesamte Dauer Ihrer Darlehensberechtigung ausgelegt. In der Regel ist das Ihre Regelstudienzeit zuzüglich 4 Toleranzsemester. Wenn Sie Ihr Studium schneller abschließen, müssen Sie uns nur mitteilen, dass Sie sich exmatrikuliert haben und uns Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen. Wir stellen dann die weiteren Auszahlungen an Ihre Hochschule ein.
Was ist die Karenzzeit?
Die Karenzzeit beginnt nach dem Ende Ihres Studiums, spätestens 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme eines Studiums. Sie dauert in der Regel 2 Jahre und in dieser Zeit müssen Sie Ihr Darlehen und die angefallenen Zinsen noch nicht zurückzahlen. Uns ist es wichtig, dass Sie zuerst einen erfolgreichen Einstieg in Ihren Beruf schaffen und dann mit der Rückzahlung beginnen können.
Wann und wie müssen Sie das Darlehen zurückzahlen?
Nach Ablauf der Karenzzeit beginnen Sie mit der Rückzahlung Ihres Darlehens. Über den Beginn der Rückzahlung und die zurückzuzahlende Summe werden wir Sie ca. 3 Monate vor Fälligkeit der 1. Rate informieren. Sie zahlen das Darlehen in monatlichen Raten von 100 Euro zurück. Sie können monatlich auch einen höheren (150 Euro) oder einen niedrigeren Betrag (50 Euro) zurückzahlen. Wenn Sie die Höhe Ihrer monatlichen Raten ändern wollen, müssen Sie einen Antrag bei uns stellen. Um Ihnen die Rückzahlung Ihres Darlehens so einfach wie möglich zu machen, bitten wir Sie, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Eine Einzugsermächtigung übersenden wir Ihnen mit den Rückzahlungsunterlagen.
Sie können die monatlichen Raten nicht zahlen, weil Sie ein geringes Einkommen haben.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Beginn der Rückzahlung weiter aufzuschieben, vorausgesetzt Ihr Einkommen liegt unter einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese Grenze ergibt sich aus:
- dem hierfür im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgelegten Betrag (§ 18 a Abs. 1 Satz 1 bis 3 BAföG)
- zuzüglich 100 Euro.
Ihren Antrag auf Stundung leiten wir an den Studienfonds Baden-Württemberg weiter. Dieser ist für die Berechnung Ihres Einkommens und Ihrer Einkommensgrenze zuständig.
In der Rubrik Downloads auf dieser Webseite finden Sie das Antragsformular mit Hinweisblatt als PDF-Datei.
Beispiel:
Bei Alleinstehenden liegt diese Grenze bei 1.140 Euro netto.
Sie haben zusätzlich zu dem Darlehen auch Zahlungen aus einem BAföG-Darlehen erhalten.
Dann besteht für Sie die Möglichkeit eine Kappung Ihres Darlehens zu beantragen. Ihr BAföG-Darlehen und Ihr Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren (auch anderer Bundesländer) werden zusammengerechnet. Das BAföG-Darlehen wird jedoch nur bis zum maximalen Rückzahlungsbetrag von 10.000 Euro angerechnet. Überschreitet dieser Betrag die Grenze von 15.000 Euro, wird Ihnen die Summe erlassen, die über dieser Grenze liegt. Weitere Darlehen zur Finanzierung eines Studiums, vor allem Studienkredite privater Anbieter, können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
Ihren Antrag auf Kappung leiten wir an den Studienfonds Baden-Württemberg weiter. Dieser ist für die Berechnung der Kappungsgrenze zuständig.
In der Rubrik Downloads auf dieser Webseite finden Sie das Antragsformular mit Hinweisblatt als PDF-Datei.
Beispiel:
BAföG-Darlehen: 9.000 Euro.
Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren (inkl. Zinsen): 7.000 Euro.
Summe Ihrer Schulden: 16.000 Euro.
Hiervon müssen Sie nur 15.000 Euro zurückzahlen. Die übrigen 1.000 Euro werden Ihnen erlassen.
Seit der Einführung der Studiengebühren ist ein nur schwer überblickbarer Markt für Studienkredite entstanden. Die Voraussetzungen und die Aus- und Rückzahlungskonditionen unter- scheiden sich stark. Daneben gibt es Studienbeitrags- oder -abschluss- darlehen, Studienfonds und Bildungskredite. Der Ratgeber Studienfinanzierung von studilux hilft Dir, die passende Finanzierung für Dich zu finden.
Welche Studienkredite gibt es?
Der Studienabschnitt, in dem Du Dich befindest, ent- scheidet mit, ob ein Studienkredit für die Finanzierung Deines Studiums geeignet ist - und wenn ja, welcher. Je nach Studienabschnitt gibt es nämlich Studienkredit-Angebote, die Deine Situation im Studium am besten berücksichtigen. Viele Kreditgeber stellen auch Anforderungen hinsichtlich der Leistung, die Du bei der Kreditaufnahme vorweisen musst.
Studienkredit, Studiendarlehen, Bildungsdarlehen und jetzt auch noch Studienbeitragsdarlehen... - da soll man als Studierender noch durchblicken. Das Studien- beitragsdarlehen gibt es nur in Bundesländern, in denen auch Studiengebühren eingeführt wurden. Es wird von der jeweiligen Landesbank angeboten und soll Dir helfen, die Abgaben zu finanzieren - und auch wirklich nur die. Mehr...
Studentenkredite gibt es viele, der KfW-Studienkredit ist aber vermutlich der bekannteste. Die KfW-Banken- gruppe bietet ihn seit Anfang 2006 an, um allen Studieninteressierten die Finanzierung ihrer Wunsch- ausbildung zu ermöglichen - auch, wenn sie bereits BAföG erhalten. Und die 25-jährige Rückzahlungsphase ist nicht die einzige Besonderheit des KfW-Studien- kredits. Mehr...
Studienfonds - diese Art der einkommensabhängigen Studienförderung klingt sehr kompliziert: nach Börse, Bankenwesen und Kleingedrucktem. Bei Studienfonds werden Studenten während ihrer Ausbildung mit Geld unterstützt, das Anleger in einen Fonds einbezahlt haben. Allerdings nicht alle Studenten - schließlich sollen die Geförderten später einen guten Job finden, damit sich der Fonds für die Investoren lohnt. Mehr...
studilux hat unabhängige Studien aufgeführt, die Dir bei Deiner Entscheidung weiterhelfen sollen. Diese Studienkredit-Studien sind sehr ausführlich - liefern Dir dafür aber umso mehr wichtige Infos:















